Halterwechsel / Ummeldung / Anmeldung eines Gebrauchten Fahrzeugs
Wir benötigen von Ihnen:
- Brief / ZB II • Fahrzeugschein / ZB I
- HU-Bericht
- EVB-Nr. (Elektronische Versicherungsbestätigung, können wir fur Sie besorgen)
- SEPA Lastschriftmandat
- Personalausweis im Original
- Vollmacht unterschrieben
- Bei Firmen / juristischen Personen: zusätzlich Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug
Informationen zur Saisonzulassung
Bei der saisonalen Zulassung können Sie den Zeitraum angeben, für den Ihr Fahrzeug im Kalenderjahr zugelassen werden soll. Nach Ablauf dieser Frist kann das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden, es muss jedoch nicht insbesondere gekündigt werden.
Zu Beginn der Saison können Sie das Fahrzeug jedoch wieder auf die Straße bringen, ohne es neu anmelden zu müssen.
Gleichwohl die KFZ-Versicherung und KFZ-Steuer werden nur für den beantragten Zeitraum kalkuliert.
So funktioniert´s
Sie kontaktieren uns, und erteilen uns den Auftrag, danach werden alle Unterlagen bei Ihnen abgeholt und nach erfolgreicher Zulassung werden Ihnen die Dokumente incl. Ihrer Kennzeichen ausgehändigt.
Sie wünschen ein Wunschkennzeichen?
Hier können Sie prüfen, ob Ihr Wunschkennzeichen frei ist und es gleich reservieren.
Formulare zum herunterladen und ausdrucken
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, das Sepa-Mandat oder die Vollmacht auszudrucken, erhalten Sie alle zwingenden Formulare zum Ausfüllen bei Auftragserteilung.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne in diesem Fall.
Sie haben noch Fragen?
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen kompetent und persönlich zur Seite – von der Erstberatung per Telefon oder E-Mail bis zur Abwicklung Ihres Auftrages.
Mit unserem Service vermeiden Sie lange Wartezeiten bei der Zulassungsstelle und sparen viel Zeit. Gerne holen wir in Köln alle notwendigen Unterlagen für die Zulassung, Änderung oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs bei Ihnen ab. (Ob Sie zu Hause oder im Büro sind)
Wir kümmern uns auch um die Produktion Ihrer neuen Kennzeichen, wir organisieren Ihr persönliches Kennzeichen (nach Verfügbarkeit), die grüne Umweltplakette mit Ihrem Kennzeichen und vieles mehr.
Bei Fragen, kontaktieren Sie uns. Telefonisch oder über unser Kontaktformular am Ende der Seite.
Zulassungen auf Minderjährige
(nur möglich bei begleitetem Fahren ab 17 und bei Kindern mit Schwerbehinderung), bei Antragstellern mit Steuervergünstigung z.B. mit Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck, Merkzeichen G oder GI, Fahrzeuge aus dem Ausland und Firmenzulassungen, empfehlen wir aufgrund der individuellen Bestimmungen, sich vorher bei uns zu informieren.